Durch das Gesetz ist der örtliche Grundversorger dazu verpflichtet Sie mit Strom zu beliefern. Dadurch besteht zu keinem Zeitpunkt die Gefahr ohne Strom dazustehen. Für den Wechsel sind keine technischen Umbauten nötig. Es ist sozusagen nur ein Wechsel auf dem Papier.
Die Versorgungsleitungen und Zähler bleiben auch nach dem Wechsel im Besitz des Netzbetreibers. Die Zählerstände werden nach dem Wechsel entweder vom neuen Anbieter, oder wie gehabt vom Netzbetreiber abgelesen. Im Störungsfall oder bei Wartungsarbeiten ist nach wie vor der Netzbetreiber verantwortlich und zuständig.
Im Durchschnitt werden bei einem Wechsel des Gas- und Stromanbieters in privaten Haushalten mehrere hundert Euro gespart, bei gewerblichen sind sogar mehrere tausend Euro möglich.
Die Grundversorgung ist die Energielieferung an Haushaltskunden zu den Bedingungen und Preisen des Grundversorgers.
Die Grundversorgung beruht auf dem Energiewirtschaftsgesetz. Demnach ist der Grundversorger das jeweilige Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushalte in einem Netzgebiet beliefert. Der Grundversorger ist gesetzlich dazu verpflichtet, alle Haushaltskunden zu den veröffentlichten allgemeinen Bedingungen und allgemeinen Preisen zu versorgen.
Mehr als ein Drittel der deutschen Haushalte bezieht ihr Strom und Gas von den meistens deutlich teureren Grundversorgern. Die Bundesnetzagentur hat 2013 in ihrem Jahresbericht geschrieben, dass rund 37% der Haushaltskunden beim örtlichen Versorger einen Grundversorgungstarif haben. 43% haben einen anderen Tarif, aber auch bei ihrem Grundversorger. Nur 20% der Haushaltskunden haben einen Tarif bei einem anderen Versorger.
Dabei zeigt ein Blick auf die Energiepreise, dass die Haushaltskunden mit einem Grundversorgungstarif deutlich mehr für Energie in Form von Strom und Gas bezahlen müssen.
Seit Frühjahr 2012 beträgt die Kündigungsfrist beim Grundversorger nur noch zwei Wochen um den Wechsel zu einem anderen Versorger zu vereinfachen.